<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><rss xmlns:atom='http://www.w3.org/2005/Atom' xmlns:openSearch='http://a9.com/-/spec/opensearchrss/1.0/' version='2.0'><channel><atom:id>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696</atom:id><lastBuildDate>Wed, 30 Apr 2008 13:39:32 +0000</lastBuildDate><title>BaumZeitung</title><description/><link>http://www.baumzeitung.de/</link><managingEditor>SK</managingEditor><generator>Blogger</generator><openSearch:totalResults>28</openSearch:totalResults><openSearch:startIndex>1</openSearch:startIndex><openSearch:itemsPerPage>25</openSearch:itemsPerPage><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-1918623522158840772</guid><pubDate>Thu, 29 Oct 2009 16:49:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T00:03:45.213+02:00</atom:updated><title>Willkommen ...</title><description>... auf baumzeitung.de, dem Internet-Portal der TASPO BaumZeitung!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hier treffen sich Baumpfleger, Wissenschaftler, Baumfreunde und andere Baum-Interessierte, um sich zu informieren und inhaltlich auszutauschen. Wir bieten Ihnen umfassende Informationen und Serviceangebote rund um den Bereich Baumpflege. Wir hoffen auf einen regen Austausch, interessante Diskussionen und freuen uns über Anregungen.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2007/10/willkommen.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-3079151152331229038</guid><pubDate>Mon, 28 Apr 2008 13:34:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-30T15:39:32.885+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>news_2008</category><title>Tagung zur Walnuss</title><description>Das Kuratorium Baum des Jahres lädt auch in diesem Jahr wieder zu einer Tagung rund um den Baum des Jahres ein. Vom 20. bis 21. Mai drehen sich die Vorträge also um die Walnuss, Tagungsort ist Bernkastel-Kues, Mosel. Auf dem Programm stehen unter anderem folgende Themen: „Interessantes und Wissenswertes zur Biologie, Ökologie und Verwendung der Walnuss“; „Die Walnuss als Waldbaum: Nachzucht, Pflege und Erziehung, Erfahrungen im Anbau mit autochthonen Nüssen und mit Hybridnüssen“; „Die Veredelung der Walnuss“, „Erfahrungen mit Walnuss-Plantagen im mitteldeutschen Raum“ und „Walnussforschung – Aufgaben und Ziele“. Eine Walnuss-Sortenschau sowie eine Exkursion zur historischen Nussallee nach Brauneberg runden die Tagung ab. &lt;br /&gt;Anmeldung bis zum 2. Mai an: Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft, Fax: 06306/911-200, E-Mail: zdf.fawf@wald-rlp.de</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/tagung-zur-walnuss.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-6978862234274723411</guid><pubDate>Sat, 26 Apr 2008 13:32:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-30T15:32:50.020+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>news_2008</category><title>Stabile Wälder mit Douglasie</title><description>Für Forstminister Josef Miller liegt die Zukunft der bayerischen Wälder in einer gesunden Baumarten-Mischung. Neben heimischen Baumarten wie Buche, Eiche und Tanne könnten künftig auch Bäume aus anderen Regionen der Welt eine größere Rolle spielen, sagte er bei einer Fachtagung der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) in Freising zur Douglasie und ihren Perspektiven Ende Februar.  Bei keiner anderen wirtschaftlich genutzten „Gastbaumart“ verfüge Bayern über eine so umfangreiche Anbauerfahrung wie bei der Douglasie. Für den ursprünglich in Nordamerika beheimateten Baum sprechen seine relativ große Hitze- und Trockenheitstoleranz sowie die Stabilität bei Stürmen, seine hohen Wuchsleistungen und sein wertvolles Holz, so die LWF. Im Vergleich zu Fichte oder Tanne wachse die Douglasie auf geeigneten Standorten teilweise doppelt so schnell. Allerdings sei sie je nach Unterart gegenüber Schädlingen und Pilzen stärker anfällig.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/stabile-wlder-mit-douglasie.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-8477646106443770181</guid><pubDate>Thu, 24 Apr 2008 13:07:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-30T15:27:28.088+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>news_2008</category><title>2. Zabeltitzer Baumforum</title><description>Die Arbeitsgemeinschaft Sachverständige Gartenbau, Landschaftsbau, Sportplatzbau (AGS) lädt am 15. Mai zu dem „2. Zabeltizer Baumforum“ nach Zabeltitz ein. Neben der Frage, wie man in anderen Ländern mit Bäumen umgeht, geht es auf dem Seminar unter anderem um den Einfluss der Anzuchtmethode in der Baumschule auf die spätere Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen sowie die ökologische Strategie der Eibe (Wachstums- und Verjüngungsdynamik). Außerdem gibt es eine Übersicht über laufende Untersuchungen des Zentrums für Gartenbau und Technik Quedlinburg zu (Straßen-)Bäumen. Weitere Informationen: www.ag-sachverstaendige.de.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/2-zabeltitzer-baumforum.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-2382159254281065388</guid><pubDate>Tue, 22 Apr 2008 13:05:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-30T15:06:18.002+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>news_2008</category><title>Vier Amberbäume für LGS Rietberg</title><description>Vier Amberbäume (Liquidambar) wurden Mitte Februar für die Landesgartenschau Rietberg von der Baumschule Pieper aus Horn–Bad Meinberg geliefert. Sie werden mit ihrer ausladenden Krone und ihren großen ahornähnlichen Blättern die Silhouette des Bauhofs am Obersee während der Gartenschau verschönern. Besonders im Herbst weisen sie eine farbenprächtige Färbung auf. Die Amberbäume sind etwa 20 Jahre alt und zehn Meter hoch.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/vier-amberbume-fr-lgs-rietberg.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-5510840747287454718</guid><pubDate>Sun, 20 Apr 2008 13:02:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-30T15:04:11.560+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>news_2008</category><title>Bäume für Berliner Babys</title><description>Gaia, die Umweltinitiative zum Schutz und zur Pflanzung von Bäumen, hat am 19. März 2008 eine Baumpflanzung veranstaltet unter dem Motto: Bäume für Berliner Babys! Den Baum widmet Gaia den neugeborenen Kindern der Stadt – deshalb waren besonders Mütter und Väter mit ihren Kindern eingeladen, den neuen „Bewohner“ zu begrüßen. „Bäume und Kinder sind wichtig für uns, denn sie sichern unsere Zukunft”, daran will das Umweltprojekt mit dieser Aktion erinnern. Gleichzeitig will Gaia mit diesem ersten Baum einen Ansporn geben: Für jedes neugeborene Kind Berlins soll in Zukunft ein Baum gepflanzt werden. Mit dieser Pilotaktion sollen die Menschen in Berlin für Baumpflanzungen gewonnen werden. Weitere Informationen unter &lt;a href="http://www.gaia-styles.de"&gt;www.gaia-styles.de&lt;/a&gt;.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/bume-fr-berliner-babys.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-1998686053614521626</guid><pubDate>Fri, 18 Apr 2008 13:00:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-30T15:01:16.655+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>news_2008</category><title>ISA-Jahrestreffen mit umfangreichem Programm</title><description>Das Jahrestreffen der ISA Germany, das vom 1. bis 4. Mai 2008 in Bad Nauheim stattfindet, bietet neben den 15. Deutschen Baumklettermeisterschaften mit zahlreichen Fachvorträgen ein umfangreiches Programm. Am Freitag um 8 Uhr starten die Kletter-Wettkämpfe. Am Samstag gibt es zunächst wieder den Wettbewerb visuelle Baumkontrolle, danach folgt um 11 Uhr der Head-To-Head-Footlock (Schnellkletterwettbewerb). Die ISA blickt auf 15 Jahre Deutsche Baumklettermeisterschaften zurück und stellt noch einmal alle Champions vor. Um 13 Uhr soll dann das Master Challenge der Frauen starten, anschließend das Master Challenge der Männer. Ab 17 Uhr beginnen die Fachvorträge. Folgende Themen stehen auf dem Programm: Kronenarchitektur, Ausschreibung von Baumpflegearbeiten, Das Grüne Labor Coburg, Das Leonardo-Projekt – E-Learning-Projekt in der Baumpflege. Der Sonntag wird eröffnet mit einem Vortrag über Krankheiten, Schädlinge und Klimaänderungen – Auswirkungen auf die regionale Baumartenwahl. Anschließend folgt die ISA-Mitgliederversammlung. Anmeldung: &lt;a href="http://www.isa-arbor.de/"&gt;www.isa-arbor.de&lt;/a&gt;.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/isa-jahrestreffen-mit-umfangreichem.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-7034019005787448248</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 23:52:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T01:53:16.533+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>news_2008</category><title>Das Eschensterben dringt weiter vor</title><description>05.03.2008&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auf eine in Deutschland neue gefährliche Pilzkrankheit bei Eschen (Fraxinus), die sich immer weiter ausbreitet, wies auf der Wintertagung des Bund deutsche Baumschulen (BdB) in Goslar Bernd Schrader vom BdB-Fachausschuss Landschafts- und Wildgehölze hin. Diese Pilzkrankheit mit dem Erreger Chalara fraxinea kommt inzwischen in Polen, Skandinavien, speziell Schweden und Dänemark, vor und breitet sich langsam immer weiter in Richtung Deutschland aus. Die Pilzkrankheit trete an allen Formen von Eschen auf, von Jungpflanzen und verschulter Ware bis hin zu Alleebäumen und in der freien Landschaft. Wie Dr. Jörg Schumacher vom Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) ausführte, gibt es zu dem noch ungenügend erforschten Eschensterben ein Pilotprojekt mit Baumschulen. Ungeklärt sei die Ausbreitung und noch vieles zur Biologie von Chalara fraxinea, der zu den gefährlichen gefäßparasitären Pilzerregern gehört. Nachdem 2007 der Erstnachweis des Erregers in Deutschland erfolgte, ist er inzwischen in die Alert-Liste der Pflanzenschutzorganisation EPPO der europäischen und Mittelmeer-Länder aufgenommen.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/das-eschensterben-dringt-weiter-vor.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-6832412109029986390</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 23:51:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T01:52:19.826+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>news_2008</category><title>Pseudomonas-Rindenkrankheit der Rosskastanie in Deutschland</title><description>03.03.2008&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Seit einigen Jahren wird aus Großbritannien, Belgien und den Niederlanden eine neue Krankheit an Rosskastanien gemeldet. Molekularbiologische Untersuchungen zeigten nun, dass das aus Großbritannien und den Niederlanden bereits bekannte Bakterium Pseudomonas syringae pv. aesculi jetzt auch in Deutschland vorkommt. Auffälligstes Merkmal sind schwärzliche Leckstellen an Stamm und Ästen. Das Schadbild ist einem Befall mit Phytophthora ähnlich. Für eingehende Untersuchungen dieser Krankheit wurde eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingerichtet.&lt;br /&gt;Vielerorts wird befürchtet, dass die Rosskastanien durch den Befall rasch absterben. Erfahrungen aus den Niederlanden zeigen dagegen, dass diese Rindenkrankheit zwar bis zum Kambium reichen kann und dann zu Totstreifen am Stamm und an Ästen führt; ein Absterben der Bäume wurde jedoch in den letzten Jahren nur selten beobachtet. Nach diesen Erfahrungen ist eine rasche Fällung befallener Bäume nicht erforderlich. Detaillierte Handlungsempfehlungen können erst nach weitergehenden Untersuchungen gegeben werden. Im nächsten Schritt soll für den Praktiker vor Ort eine Möglichkeit der Differenzierung von Pseudomonas und Phytophthora erarbeitet werden.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/pseudomonas-rindenkrankheit-der.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-5454880576022244539</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 23:50:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T01:51:12.458+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>news_2008</category><title>Gut geregelt - geänderte UVV</title><description>01.03.2008&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Dezember 2007 sind einige redaktionelle Änderungen in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft in Kraft getreten. Für Unternehmer und Versicherte, die sich mit Baumarbeiten beschäftigen, ist vor allem der geänderte Wortlaut der Durchführungsanweisung der VSG 4.2 § 2 "Tauglichkeit" und § 3 "Durchführung von Baumarbeiten" interessant. Nach wie vor dürfen gefährliche Baumarbeiten nur von gesundheitlich tauglichen (H 9 Vorsorgeuntersuchung erforderlich) und fachkundigen (Nachweis muss vorhanden sein) Versicherten durchgeführt werden. Neu ist die praktikablere Differenzierung dieser Arbeiten von den häufig vorkommenden Baumarbeiten geringeren Umfanges. Mehr dazu lesen Sie in der Februar-Ausgabe der TASPO BaumZeitung.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/gut-geregelt-genderte-uvv.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-4272194642109143488</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 23:49:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T01:49:54.834+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>news_2008</category><title>Kletterwettbewerb in Österreich</title><description>29.02.2008&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am 30. und 31. Mai 2008 plant die ISA Austria wieder einen Österreichischen Kletterwettbewerb. Veranstaltungsort ist Schlosshof, wo zum gleichen Zeitpunkt ein Gartenfest im Schloss stattfindet, zu dem 13 000 Besucher erwartet werden. Das Ambiente ist also sehr stimmungsvoll (siehe auch unter www.schlosshof.at). Zu dem Kletterwettbewerb sollen auch Kletterer aus dem Ausland eingeladen werden. Weitere Informationen folgen.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/kletterwettbewerb-in-sterreich.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-2524444904141777411</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 23:46:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T01:47:00.537+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>news_2008</category><title>Europäische Kletter-Meisterschaften</title><description>27.02.2008&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Europäischen Klettermeisterschaften 2008 finden nach dem ISA-Europakongress (16. bis 18. Juni) in Turin (Italien) statt, also am 19. und 20. Juni 2008. Sehr erfolgreich waren die deutschen Kletterer im letzten Jahr: Bei den europäischen Klettermeisterschaften in Brüssel belegten sie sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen den ersten Platz.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/europische-kletter-meisterschaften.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-1844492223232337398</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 23:45:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T01:45:39.713+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>news_2008</category><title>ISA Vorstandsneuwahlen</title><description>25.02.2008&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das ISA-Germany-Jahrestreffen 2008 ist vom 2. bis 4. Mai 2008 in Bad Neuheim geplant. Dort sollen dann wieder die Deutschen Klettermeisterschaften, ein Wettbewerb in der visuellen Baumkontrolle und die Mitgliederversammlung mit Fachvorträgen stattfinden. Es stehen außerdem Vorstandswahlen an. Bis auf zwei Ausnahmen, Frauke Stockrahm (Ausbildung) und Bernd Strasser (Klettermeisterschaften), stehen alle Vorstands- und Präsidiums-Positionen zur Neuwahl auf drei Jahre.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/isa-vorstandsneuwahlen.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-1684995046712776662</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 23:43:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T01:44:05.357+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>news_2008</category><title>Die Welt zu Gast</title><description>03.01.2008&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unter dem Motto "Nachhaltigkeit in der Forst- und Holzwirtschaft" besuchten 18 Fachleute aus elf Ländern die dritte International Summer School am Zentrum Wald-Forst-Holz in Weihenstephan.&lt;br /&gt;Vom 23. September bis zum 5. Oktober 2007 absolvierten sie ein abwechslungsreiches Programm mit Vorlesungen zu den drei Säulen der Nachhaltigkeit - Ökonomie, Ökologie und Soziales - und unternahmen Exkursionen. Die Vorlesungen befassten sich unter anderem mit den Grundlagen des Bodenschutzes, Forsteinrichtungen und Waldinventur. Bereits zum dritten Mal fand der englischsprachige internationale Sommerkurs statt, und die Zahl der Bewerber ist größer als die der Kursplätze. Ziel ist es, qualifizierte Wissenschaftler und Führungskräfte an Universitäten, Forschungseinrichtungen und Planungsbehörden in Asien, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa sowie Skandinavien mit den wissenschaftlichen Grundlagen sowie der Praxis nachhaltigen Managements in der Forst- und Holzwirtschaft Europas vertraut zu machen.&lt;br /&gt;Die Teilnehmer sollen ihre bereits vorhandenen Kenntnisse erweitern und dieses Wissen nutzen, um die Entwicklung schlüssiger Nachhaltigkeitskonzepte in ihrer Heimat zu fördern.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/die-welt-zu-gast.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-390543815092102532</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 23:42:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T01:42:56.755+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>news_2008</category><title>Spannende Wettkämpfe - Weltmeisterschaft der Waldarbeiter</title><description>01.01.2008&lt;br /&gt;Die Ausscheidungswettbewerbe zur Weltmeisterschaft der Waldarbeiter 2008 im Erlebnispark Tripsdrill waren bis ins Finale spannend und unentschieden. Zum sechsten Mal richtete der Verein der Waldarbeitsmeisterschaft, Landesverband Baden-Württemberg die Wettkämpfe für die besten Forstwirte und Forstwirtschaftsmeister Deutschlands an der Hartebenehütte bei Ochsenberg aus.&lt;br /&gt;Innerhalb von drei Tagen mussten die Teilnehmer vier Qualifizierungsdurchgänge absolvieren. Als deutsche Vertretung für die Meisterschaft haben sich Gerhard Briechle, Wolfgang Heidemann und Marco Trabert (alle aus Bayern) qualifiziert. Teilweise sind sie schon mehrmals im Nationalkader angetreten und haben Medaillenränge errungen.Mit Gottfried Schädlich aus Thüringen (2002 Weltmeister in der Einzelwertung) und Wolfgang Junglas aus Gerstetten und Danny Kloska aus Sachsen-Anhalt gibt es auch einen B-Kader. Deutschlands Junioren in der Klasse U 24 werden durch Michael Stein aus Thüringen vertreten, der bereits zweimal Vizeweltmeister war und einmal eine Bronze-Medaille errang. Für das B-Kader tritt der Youngster Florian Huster aus Sachsen an, er war erstmals bei diesem Ausscheidungswettbewerb dabei.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/spannende-wettkmpfe-weltmeisterschaft.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-2389627554861973028</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 23:21:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T01:28:55.212+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>impressum</category><title>Impressum</title><description>&lt;blockquote&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Redaktion&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Iris Anger (verantwortlich)&lt;br /&gt;Tel. 0531 / 38004-12&lt;br /&gt;Fax: 0531 / 38004-25&lt;br /&gt;&lt;a href="mailto:iris.anger@haymarket.de"&gt;iris.anger@haymarket.de&lt;br /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Martina Borowski&lt;br /&gt;Tel. 0531 / 38004-69&lt;br /&gt;Fax: 0531 / 38004-40&lt;br /&gt;&lt;a href="mailto:red.baumzeitung@haymarket.de"&gt;red.baumzeitung@haymarket.de&lt;/a&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Leserservice&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Silke Burkert&lt;br /&gt;Tel. 0531/38004-52&lt;br /&gt;Fax: 0531/38004-25&lt;br /&gt;&lt;a href="mailto:abo@haymarket.de"&gt;abo@haymarket.de&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Anzeigenservice&lt;br /&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Esther Kasperski&lt;br /&gt;Tel. 0531/38004-31&lt;br /&gt;Fax: 0531/38004-49&lt;br /&gt;&lt;a href="mailto:esther.kasperski@haymarket.de"&gt;esther.kasperski@haymarket.de&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Verlag&lt;br /&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Haymarket Media GmbH &amp; Co.KG&lt;br /&gt;Frankfurter Str. 3d (ARTmax)&lt;br /&gt;38122 Braunschweig&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Tel. 0531/38004-0&lt;br /&gt;Fax 0531/38004-25&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.haymarket.de"&gt;www.haymarket.de&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="mailto:info@haymarket.de"&gt;info@haymarket.de&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geschäftsführer: Dr. Nicolas Bogs&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Haymarket Media GmbH &amp; Co KG, Braunschweig HRA 6164, ist ein Unternehmen der Haymarket Mediengruppe&lt;br /&gt;Komplementärin: Haymarket Verwaltungs GmbH, AG Braunschweig HRB 3300&lt;/blockquote&gt;</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/impressum.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-612299768174208503</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 23:14:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T01:15:17.207+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>ausbildung</category><title>Ausbildung</title><description>1. Grundlagen der Fortbildung zum Fachagrarwirt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Initiiert wurde die Fortbildung vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, BGL, und der damaligen Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft, heute Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt, IG BAU. Die Fortbildung zum Fachagrarwirt ist eine Aufstiegsfortbildung nach §46 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz, BBiG. Sie wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft erarbeitet und erlassen. Die vorliegende Verordnung regelt die erste bundesweit gültige Fortbildung im Berufsfeld 13, Agrarwirtschaft.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Abschluß vermittelt Meisterniveau ohne die Berechtigung zur Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Der Vorbereitungslehrgang dauert 605 Stunden ohne die Abschlußprüfung. Der Praxisanteil beträgt ca. 50%.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2. Fortbildungsstätten&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hier erhalten Sie auch nähere Informationen zu den Lehrgängen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau&lt;br /&gt;Theodor-Echtermeyer-Weg 1&lt;br /&gt;14979 Großbeeren&lt;br /&gt;Tel. 03 37 01/ 5 75 89&lt;br /&gt;Fax 03 37 01/ 5 75 91&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau&lt;br /&gt;Diebsweg 2&lt;br /&gt;69123 Heidelberg&lt;br /&gt;Tel. 0 62 21/ 74 84-0&lt;br /&gt;Fax 0 62 21/ 74 84 13&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3. Die Fortbildungsverordnung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3.1 Zulassungsvoraussetzungen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3.1.1 Zulassungsvoraussetzung 1 (für Personen mit fachbezogener abgeschlossener Berufsausbildung):&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/Forstwirtin, Winzer/Winzerin oder Landwirt/Landwirtin und [zusätzlich]&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in Baumschulen, in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaues, des Obstbaues, der Forstwirtschaft oder der Landwirtschaft mit wesentlichem Waldbauanteil.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beispiel: Ein Gärtner, Fachrichtung Staudengärtnerei, oder ein Landwirt, beide mit abgeschlossener Berufsausbildung, erfüllen die Voraussetzungen nach A). Die zusätzlichen Voraussetzungen nach B) erfüllt nur, wer nach seiner Ausbildung eine dreijährige Berufspraxis in einem der genannten Berufe absolviert hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3.1.2 Zulassungsvoraussetzung 2 (für Personen ohne fachbezogene abgeschlossene Berufsausbildung):&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in Betrieben des Gartenbaues, der Forstwirtschaft, des Weinbaues oder der Landwirtschaft und [zusätzlich]&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;eine mindestens dreijährige Berufspraxis in Baumschulen, in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaues, des Obstbaues, der Forstwirtschaft oder der Landwirtschaft mit wesentlichem Waldbauanteil.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beispiel: ein mindestens 5 Jahre in einem Milchviehbetrieb Beschäftigter erfüllt die Voraussetzung A). Die zusätzliche Voraussetzung B) wird erfüllt, wenn der Genannte eine dreijährige Berufspraxis in einem der in der Verordnung genannten Bereiche absolviert hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3.1.3 Zulassungsvoraussetzung 3 (für Personen, die nicht von den Absätzen 1 und 2 erfaßt werden):&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Prüfungsausschuß entscheidet hier im Einzelfall.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beispiel: Ein Diplom-Ingenieur der Landespflege, der keine abgeschlossene Ausbildung in einem der genannten Zugangsberufe hat, könnte je nach Gegebenheit mit Zustimmung des Prüfungsausschusses auf diesem Wege zugelassen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3.2 Arbeitsgebiet&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3.3 Bezeichnung nach erfolgreichem Prüfungsabschluß&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3.4 Prüfungsteile und -inhalte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3.4.1 Grundlagen der Baumpflege und Baumsanierung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3.4.2 Maßnahmen der Baumpflege und Baumsanierung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3.4.3 Wirtschaft, Recht und Soziales&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3.5 Die Verordnung auf einen Blick&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;4. Gesundheitliche Eignung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Arbeit des Fachagrarwirtes erfordert Gesundheit und körperliche Fitneß. Daher ist vor Beginn des Lehrganges eine arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;5. Unfallverhütungsvorschriften&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Arbeit des Fachagrarwirtes ist eine gefahrgeneigte Tätigkeit. Die konsequente Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau Berufsgenossenschaft ist im eigenen Interesse und im Interesse aller an der jeweiligen Arbeit Beteiligter lebenswichtig.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/ausbildung.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-3278887041170651206</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 23:09:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T01:11:33.042+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>regelwerk</category><title>Regelwerk</title><description>Baumkontrollrichtlinie, Richtlinie zur Überprüfung der &lt;br /&gt;Verkehrssicherheit von Bäumen, Forschungsgesellschaft &lt;br /&gt;Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), 2004&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1:&lt;br /&gt;Planung, Pflanzarbeiten, Pflege,&lt;br /&gt;Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung&lt;br /&gt;Landschaftsbau e.V. (FLL), 2005&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen, Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung&lt;br /&gt;Landschaftsbau e.V. (FLL), 2004&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Arbeitssicherheit&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;VSG 1.1 "Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz", Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, vom 1. Januar 2000&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;VSG 4.2 "Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen", Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, vom 1. Januar 2000, Stand: Januar 2004&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;GBG 1 "Arbeitssicherheit bei Baumarbeiten", Gartenbau-Berufsgenossenschaft, April 2001&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;GBG 1.1 "Seilklettertechnik im Gartenbau", Gartenbau-Berufsgenossenschaft, November 2004&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;&lt;br /&gt;Baumpflege&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;VOB, Verdingungsordnung für Bauleistungen, Ausgabe 2000. Im Auftrage des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen herausgegeben vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Beuth-Verlag, Berlin, 820 S.&lt;br /&gt;Insbesondere:&lt;br /&gt;DIN 18 299, 2002: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art.&lt;br /&gt;DIN 18 320, 2002: Allgemeine Regelungen für Landschaftsbauarbeiten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;ZTV-Großbaumverpflanzung, 2005: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Verpflanzen von Großbäumen und Großsträuchern.&lt;br /&gt;Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;ZTV-Baumpflege 2001: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege. 4. Auflage, Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), Bonn, 68 S.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;MA-StB 92, 1992: Merkblatt Alleen.&lt;br /&gt;Der Bundesminister für Verkehr. Verkehrsblatt-Verlag, Dortmund, 26 S.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Merkblatt für Baumpflegearbeiten an Straßen.&lt;br /&gt;Der Bundesminister für Verkehr. Verkehrsblatt-Verlag, Dortmund.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Musterleistungsverzeichnis Baumpflege/Baumsanierung (MLV Baumpflege), 1998. Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), Bonn, 10 Seiten (zuzüglich Tabellen).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau, Leistungsbereich 107, Landschaftsbau (1999). Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 194 Seiten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsfähigen Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich (1999): Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), Bonn, 112 Seiten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;&lt;br /&gt;Baumschutz&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;DIN 18920, 2002: Vegetationstechnik im Landschaftsbau. Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen.&lt;br /&gt;Beuth Verlag GmbH, Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;VOB, Verdingungsordnung für Bauleistungen, Ausgabe 2000. Im Auftrage des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen herausgegeben vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Beuth-Verlag, Berlin, 820 S.&lt;br /&gt;Insbesondere:&lt;br /&gt;DIN 18 299, 2002: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art.&lt;br /&gt;DIN 18 320, 2002: Allgemeine Regelungen für Landschaftsbauarbeiten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RAS-Q, 1996: Richtlinien für die Anlage von Straßen. Teil: Querschnitte.&lt;br /&gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;ZTV A-StB 89, 1989: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen.&lt;br /&gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln, 72 S.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;ZTV-Baumpflege 2001: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege. 4. Auflage, Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), Bonn, 68 S.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;MA-StB 92, 1992: Merkblatt Alleen.&lt;br /&gt;Der Bundesminister für Verkehr. Verkehrsblatt-Verlag, Dortmund, 26 S.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, 1989.&lt;br /&gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln, 15 S.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;MUVS, 1990: Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung.&lt;br /&gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln, 15 S.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;GSTT Informationen Nr. 8, Baum- und Bodenschutz (1999): Arbeitskreis Nr. 9, Grabenloses Bauen, Baum- und Wurzelschutz. German Society for Trenchless Technology e. V. (GSTT), Hamburg, 6 Seiten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RAS-LP 4 (1999): Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Teil 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln, 32 S.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight:bold;"&gt;Garten- und Landschaftsbau/Landschaftspflege&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;DIN 18 915, 2002: Vegetationstechnik im Landschaftsbau. Bodenarbeiten.&lt;br /&gt;Beuth Verlag GmbH, Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;DIN 18 916, 2002: Vegetationstechnik im Landschaftsbau. Pflanzen und Pflanzarbeiten.&lt;br /&gt;Beuth Verlag GmbH, Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;DIN 18 917, 2002: Vegetationstechnik im Landschaftsbau. Rasen und Saatarbeiten.&lt;br /&gt;Beuth Verlag GmbH, Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;DIN 18 918, 2002: Vegetationstechnik im Landschaftsbau. Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen. Sicherungen durch Aussaaten, Bepflanzungen, Bauweisen mit lebenden und nichtlebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen.&lt;br /&gt;Beuth Verlag GmbH, Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;DIN 18 919, 2002: Vegetationstechnik im Landschaftsbau. Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen.&lt;br /&gt;Beuth Verlag GmbH, Berlin&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RAS-LG 3, 1983: Richtlinien für die Anlage von Straßen. Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 3: Lebendverbau.&lt;br /&gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln, 39 S.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RAS-LP 1, 1996: Richtlinien für die Anlage von Straßen. Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung.&lt;br /&gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln, 30 S.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;RAS-LP 2, 1993: Richtlinien für die Anlage von Straßen. Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung.&lt;br /&gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln, 67 S.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, 1995.&lt;br /&gt;Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau, 50 S.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen mit Kletterpflanzen, 1995.&lt;br /&gt;Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;ZTV LA-StB 92, 1992: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau.&lt;br /&gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln, 45 S.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/regelwerk.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-5107642337293234692</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 23:07:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T01:48:51.725+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>rechtsfragen</category><title>Rechtsfragen</title><description>Hier finden Sie aktuelle Gerichtsurteile, zusammengestellt von der Baumsachverständigen Helge Breloer, Dortmund. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Informationen rund um Bäume und Recht gibt's bei &lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.baeumeundrecht.de" target="_blank"&gt;www.baeumeundrecht.de&lt;/a&gt;</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/rechtsfragen.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-3678293688953090442</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 23:07:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T01:08:12.054+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>rechtsfragen</category><title>Grenzbaum, „Champignon-Urteil“</title><description>4) BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 – V ZR 33/04 –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Grenzbaum, „Champignon-Urteil“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In diesem aktuellen Urteil zur Verkehrssicherungspflicht für einen Grenzbaum hat der BGH jetzt entschieden, dass am Grenzbaum ein vertikal geteiltes Eigentum der beiden Nachbarn besteht. Bildlich kann man sich den Baum dabei wie einen auf der Grenzlinie von oben nach unten durchgeschnittenen Champignon vorstellen, dessen Schnitthälften je einem der Nachbarn gehören. Dieses Urteil hat schwerwiegende Folgen für Sachverständige und Baumpfleger. Die Leitsätze des BGH-Urteils lauten:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;    * Ein Baum ist ein Grenzbaum im Sinn von § 923 BGB, wenn sein Stamm dort, wo er aus dem Boden heraustritt, von der Grundstücksgrenze durchschnitten wird.&lt;br /&gt;    * Jedem Grundstückseigentümer gehört der Teil des Grenzbaumes, der sich auf seinem Grundstück befindet (vertikal geteiltes Eigentum).&lt;br /&gt;    * Jeder Grundstückseigentümer ist für den ihm gehörenden Teil eines Grenzbaumes in demselben Umfang verkehrssicherungspflichtig wie für einen vollständig auf seinem Grundstück stehenden Baum.&lt;br /&gt;    * Verletzt jeder Eigentümer die ihm hinsichtlich des ihm gehörenden Teils eines Grenzbaums obliegende Verkehrssicherungspflicht, ist für den ihnen daraus entstandenen Schaden eine Haftungsverteilung nach § 254 BGB vorzunehmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Sachverständige muss die Vorhersehbarkeit eines eingetretenen Schadens jetzt sehr differenziert beurteilen. Er muss zwar wie bisher zunächst den Baum in seiner Gesamtheit und in seinem gesamten Umfeld überprüfen. Wenn er dann die Ursachen des Baumversagens festgestellt hat, muss er aber für jeden Nachbarn getrennt beurteilen, was dieser jeweils an dem Teil des Baumes auf seinem Grundstück feststellen konnte. Kompliziert wird es, wenn ein Nachbar bestimmte Maßnahmen an dem Teil seines Baumes vorgenommen hat, die Spätfolgen an dem anderen Teil hervorrufen müssen, denn der Baum reagiert als biologisches System naturgemäß nur insgesamt. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte die Beklagte an ihrem Teil des Baumes eine Auslichtung der Krone vornehmen lassen, die Klägerin aber nicht. Der Baum war später auf die Seite der Klägerin gestürzt. Der BGH stellte dazu fest: „Zwar war damit die spätere Fallrichtung des Baumes vorgegeben; aber das allein hat, worauf es bei der Haftungsverteilung ankommt, den Eintritt des Schadens nicht in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht.“ Schlussfolgerungen wie diese kann das Gericht aber letztlich nur mit Hilfe von Sachverständigengutachten oder Sachverständigenäußerungen treffen. Hier sind die Sachverständigen aufgerufen, die Weichen für eine auch aus fachlicher Sicht vertretbare Entscheidung stellen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Champignon-Urteil des BGH hat für die Baumpfleger eine besondere Bedeutung. Sie dürfen an Grenzbäumen keine Baumpflege insgesamt durchführen ohne Zustimmung beider Nachbarn bzw. Baumeigentümer. Sie müssen streng darauf achten, wer ihr Auftraggeber ist und wieweit dieser ihnen den Auftrag erteilen kann - nämlich nur für seine Baumhälfte. Der Baumkletterer kann sich auch nicht in der anderen Baumhälfte bewegen, ohne sich der Gefahr des Hausfriedensbruchs auszusetzen. Die Baumpfleger müssen weiter darauf achten, welche Auswirkungen ihre Arbeiten, wenn sie nur an einem Teil des Baumes tätig werden dürfen, für den anderen Teil des Baumes haben. Sie haben den Baumeigentümer, das heißt ihren Auftraggeber, insoweit fachlich zu beraten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der BGH hat in dieser Entscheidung wieder das Grundsatzurteil von 1965 zitiert und ist dabei auch auf die Häufigkeit der Baumkontrollen eingegangen. Der BGH stellt fest, dass beide Eigentümer bzw. Parteien verpflichtet waren, den Grenzbaum in „angemessenen Abständen auf Krankheitsbefall zu überwachen“ . Wie bereits in seinem Urteil von 1965 und zuletzt im Pappelurteil von 2004 legt der BGH den angemessenen Zeitabstand aber nicht fest, sondern weist hier darauf hin, dass es sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung handelt, indem er weiter ausführt:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;blockquote&gt;„Wie oft und in welcher Intensität solche Baumkontrollen durchzuführen sind, lässt sich nicht generell beantworten. Ihre Häufigkeit und ihr Umfang sind von dem Alter, und Zustand des Baumes sowie seinem Standort abhängig (Breloer, Wertermittlungsforum 2004, 3, 8).“&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Damit bestätigt der BGH die genannten generellen Kriterien, von denen der Umfang - wie auch die Häufigkeit - der Baumkontrollen und der Umfang der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen stets abhängen. (siehe „Roter Faden“ in Heft 2, Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen)</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/grenzbaum-champignon-urteil.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-4489308618536944942</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 23:05:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T01:06:40.759+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>rechtsfragen</category><title>Pappelurteil, Astausbruch aus Alleepappel</title><description>3) BGH, Urteil vom 4. März 2004 – III ZR 225/03 -&lt;br /&gt;Pappelurteil, Astausbruch aus Alleepappel&lt;br /&gt;AUR 12/2004, 413; WF 2/2004, 63; ; Breloer, Astausbruch aus Alleepappel, Stadt und Grün 11/2004, 53 und WF 1/2005, 12&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der BGH hat in diesem Urteil unter Bezugnahme auf sein richtungsweisendes Urteil von 1965 eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verneint, nachdem aus einem Straßenbaum (Pyramidenpappel) ein voll belaubter Ast ausgebrochen war und einen Pkw beschädigt hatte. Der BGH erwähnt hier die Häufigkeit der Baumkontrollen, das Alter von Bäumen und die Beweislast des Geschädigten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der BGH hat in diesem Urteil die Frage der Häufigkeit der Baumkontrollen allerdings nicht entschieden. Es hat zwar auf die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte verwiesen, die davon ausgeht, dass „eine sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung regelmäßig zweimal im Jahr erforderlich ist, nämlich einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand.“ Der BGH hat sich dieser Rechtsprechung aber nicht ausdrücklich angeschlossen. Er musste die Frage der Häufigkeit der Baumkontrollen deshalb nicht entscheiden, weil der eingehaltene Kontrollabstand (Unfall Sommer 2003, letzte Kontrolle Herbst oder sogar Frühjahr 1999) für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht letztlich nicht ursächlich war. Auch bei häufigeren Kontrollen wäre der Astausbruch nicht zu erkennen gewesen. Es handelte sich um einen belaubten Ast, der bei einem Sturm ausgebrochen war.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der BGH hat die Beweislast angesprochen und klar gestellt, dass der Geschädigte grundsätzlich die Voraussetzungen eines widerrechtlich zugefügten Schadens beweisen muss und dass die Umkehr der Beweislast eine Ausnahme darstellt. Hier war ein belaubter und gesunder Ast bei Sturm aus der Krone herausgebrochen, so dass die Beweislast für eine Pflichtverletzung des verkehrssicherungspflichtigen Baumeigentümers beim Geschädigten, hier der Klägerin, blieb.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch das von der Klägerin vorgetragene Alter änderte daran nichts. In dem BGH-Urteil heißt es: „Zwar hatte die Klägerin vorgetragen, die hier in Rede stehenden Alleepappeln stammten aus der Zeit von vor 1939 und hätten eine durchschnittliche Lebensdauer von 70 Jahren. Indessen ist in der Rechtsprechung bereits darauf hingewiesen worden, daß das Alter – und sogar eine Vorschädigung – eines Baumes für sich allein genommen nicht ohne weiteres eine gesteigerte Beobachtungspflicht des Verkehrssicherungspflichtigen erfordern (OLG Stuttgart, VersR 1994, 359).“ Mit dieser Aussage distanziert sich der 3. Zivilsenat des BGH erfreulicherweise von der Beurteilung des Alters durch den 5. Zivilsenat in seinem Pappelurteil von 2003.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/pappelurteil-astausbruch-aus.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-1832410030029580885</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 23:04:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T01:05:19.960+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>rechtsfragen</category><title>Pappelurteil, Alter von Bäumen</title><description>2) BGH, Urteil vom 21. März 2003 – V ZR 143/02 –&lt;br /&gt;Pappelurteil, Alter von Bäumen&lt;br /&gt;AUR 2003, 255; WF 3/2003, 107 mit Anm. Breloer, WF 3/2003, 108; WF 4/2003, 155&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Bundesgerichtshof hat sich in diesem Urteil mit dem Schadensersatzanspruch eines privaten Grundstückseigentümers nach dem Umsturz einer 30jährigen Pappel von einem Nachbargrundstück befasst. Das rechtlich nicht angreifbare Urteil des BGH basiert allerdings auf fachlich unzutreffenden Vorgaben zum Alter von Pappeln und gibt damit Anlass zu Missverständnissen in Bezug auf den Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Baumeigentümers vor allem für Pappeln und generell für alte Bäume.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In diesem und auch in späteren Urteilen geht es um die Abgrenzung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und nachbarrechtlichen Schadensersatzansprüchen. Der Eigentümer kann für seine Bäume nicht nur wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar gemacht werden, sondern ein Geschädigter kann gegen ihn unter Umständen auch einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 S. 2 BGB geltend machen. Der gravierende Unterschied zwischen den beiden verschiedenen Ansprüchen besteht darin, dass die Verletzung der Verkehrssicherung ein Verschulden des Baumeigentümers - in der Regel Fahrlässigkeit wegen nicht ausreichender Baumkontrollen und Sicherungsmaßnahmen - fordert, während der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch eine verschuldensunabhängige Eigentumsstörung im Sinn des § 1004 BGB voraussetzt, die der Baumeigentümer aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vorher nicht abwenden konnte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Leitsätze der BGH-Entscheidung von 2003 lauten:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Unterhält der Eigentümer auf seinem Grundstück einen Baum, der allein infolge seines Alters auf das Nachbargrundstück stürzen kann, so ist er Störer im Sinn des § 1004 Abs. 1 BGB.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der BGH hat in diesem Fall keinen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch, sondern eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Baumeigentümers angenommen. Für den Laien liest sich das BGH-Urteil dann so, als sei das Alter des Baumes allein ein Haftungsgrund. Das ist jedoch nicht der Fall. Der BGH hatte festgestellt, dass diese speziellen Pappeln auf Grund ihres Alters nicht mehr standsicher waren. Dabei hat er sich allerdings auf die Aussagen eines Zeugen aus dem Forstbereich gestützt, der die Umtriebszeit von Pappeln mit dem erreichbaren Alter von Pappeln gleichgesetzt und festgestellt hatte, Pappeln seien mit 30 Jahren zu schlagen. Ein Sachverständigengutachten hatte es in dem Rechtsstreit offensichtlich nicht gegeben, zumindest wird an keiner Stelle der Urteilsgründe auf ein Gutachten Bezug genommen. In dem vom BGH entschiedenen Fall kam hinzu, dass der Baumeigentümer wiederholt darauf hingewiesen worden war, dass die in Bruchland stehenden Pappeln nicht mehr standsicher seien. Außerdem war eine Pappel bereits vorher umgestürzt. Auf Grund der Aussage des Zeugen, die offensichtlich nicht bestritten bzw. widerlegt worden war (der Zivilprozess ist ein Beweisprozess), hat der BGH - fachlich unzutreffend - das Endalter der Pappel mit 30 Jahren und damit eine Verpflichtung zum Fällen der Pappel angenommen. Nach Ansicht des BGH hätte der Baumeigentümer in diesem Fall wegen des Alters und der erfolgten Hinweise sowie des bereits erfolgten Umsturzes einer anderen Pappel tätig werden müssen.</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/pappelurteil-alter-von-bumen.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-4458225411624611266</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 23:02:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T01:03:24.265+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>rechtsfragen</category><title>Grundsatzurteil zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume</title><description>1) BGH, Urteil vom 21. Januar 1965 - III ZR 217/63 - Grundsatzurteil zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume&lt;br /&gt;NJW 1965, 815&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dieses Urteil ist richtungsweisend für den Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume. Das Urteil wird in mehreren späteren Entscheidungen zitiert und findet sich seit der Hervorhebung in Heft 2 der Reihe „Bäume &amp; Recht“ (Breloer, Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen aus rechtlicher und fachlicher Sicht, Thalacker Medien, 6. Auflage 2003) auch in vielen Fachbeiträgen und jetzt auch in der neuen FLL-Baumkontrollrichtlinie.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der BGH hat sich seinerzeit nicht auf spezielle Schuldzuweisungen, Haftungsanforderungen usw. festgelegt, sondern sich um einen Kompromiss zwischen den berechtigten Schadensersatzansprüchen einerseits und den Grenzen praxisnaher Überwachungsmöglichkeiten andererseits bemüht. Wichtig ist dabei die Feststellung des BGH:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Allerdings kann nicht verlangt werden, daß eine Straße völlig frei von Mängeln und Gefahren ist. Ein solcher Zustand läßt sich einfach nicht erreichen."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Bundesgerichtshof hat auch mögliche Entwicklungen z. B. im Bereich der Baumpflege in seine Überlegungen mit einbezogen, indem er hinsichtlich der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ausdrücklich auf den "jeweiligen Stand der Technik und Erfahrungen" abstellte. Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat in Bezug auf den Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume folgenden Wortlaut:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Diese Straßenverkehrssicherungspflicht soll den Gefahren begegnen, die aus der Zulassung eines öffentlichen Verkehrs auf den Straßen entstehen können. Dazu ist eine regelmäßige Überprüfung der Straßen notwendig, um neu entstehende Schäden oder Gefahren zu erkennen und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Der Pflichtige muß daher die Straßen regelmäßig beobachten und in angemessenen Zeitabschnitten befahren oder begehen. Allerdings kann nicht verlangt werden, daß eine Straße völlig frei von Mängeln und Gefahren ist. Ein solcher Zustand läßt sich einfach nicht erreichen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verkehrssicherungspflicht ist genügt, wenn die nach dem jeweiligen Stand der Erfahrungen und Technik als geeignet und genügend erscheinenden Sicherungen getroffen sind, also den Gefahren vorbeugend Rechnung getragen wird, die nach Einsicht eines besonnenen, verständigen und gewissenhaften Menschen erkennbar sind. Dann sind diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Gefahrenbeseitigung objektiv erforderlich und nach objektiven Maßstäben zumutbar sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Pflichtige muß daher Bäume oder Teile von ihnen entfernen, die den Verkehr gefährden, insbesondere, wenn sie nicht mehr standsicher sind oder herabzustürzen drohen. Zwar stellt jeder Baum an einer Straße eine mögliche Gefahrenquelle dar, weil durch Naturereignisse sogar gesunde Bäume entwurzelt oder geknickt oder Teile von ihnen abgebrochen werden können. Andererseits ist die Erkrankung oder Vermorschung eines Baumes von außen nicht immer erkennbar. Trotz starken Holzzerfalles können die Baumkronen noch völlig grün sein und äußere Krankheitszeichen fehlen. Ein verhältnismäßig schmaler Streifen unbeschädigten Kambiums genügt, um eine Baumkrone rundherum grün zu halten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das rechtfertigt aber nicht die Entfernung aller Bäume aus der Nähe von Straßen, denn der Verkehr muß gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen, sondern auf Gegebenheiten oder Gewalten der Natur beruhen, als unvermeidbar hinnehmen. Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt in solchen Fällen nur vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Behörden genügen daher ihrer Überwachungs- und Sicherungspflicht hinsichtlich der Straßenbäume, wenn sie auf Grund der laufenden Beobachtungen eine eingehende Untersuchung dann vornehmen, wenn besondere Umstände sie dem Einsichtigen angezeigt erscheinen lassen. Solche verdächtigen Umstände können sich ergeben aus trockenem Laub, dürren Ästen, oder verdorrten Teilen, aus äußeren Verletzungen oder Beschädigungen, dem hohen Alter des Baumes, dem Erhaltungszustand, der Eigenart seiner Stellung, dem statischen Aufbau usw.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist also nicht nötig, daß die laufende Überwachung der Straßenbäume ständig durch Forstbeamte mit Spezialerfahrung erfolgt, oder daß gesunde Bäume jährlich durch Fachleute bestiegen werden, die alle Teile des Baumes abklopfen oder mit Stangen oder Bohrern das Innere des Baumes untersuchen. Nicht einmal die Straßenwärter brauchen Bäume ständig abzuklopfen, weil sie die dafür notwendigen Erfahrungen nicht besitzen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Pflichtige kann sich vielmehr mit einer sorgfältigen äußeren Besichtigung, also einer Gesundheits- und Zustandsprüfung begnügen und braucht eine eingehende fachmännische Untersuchung nur bei Feststellung verdächtiger Umstände zu veranlassen."</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/grundsatzurteil-zur-verkehrssicherungsp.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-6782615059781243188</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 22:40:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T00:42:11.829+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>mediadaten</category><title>Mediadaten</title><description>Hier können Sie die baumzeitung-Mediadaten im komfortablen pdf-Format ansehen bzw. herunterladen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sollte auf Ihrem Rechner noch kein Programm zum Betrachten von pdf-Dateien installiert sein, können Sie sich dieses &lt;a href="http://www.adobe.com/de/products/acrobat/readstep2.html" target="_blank"&gt;hier kostenlos herunterladen und installieren&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.haymarket.de/mediadaten/BZ.pdf" target="_blank"&gt;Mediadaten TASPO BaumZeitung&lt;/a&gt;</description><link>http://www.baumzeitung.de/2008/04/mediadaten.html</link><author>SK</author></item><item><guid isPermaLink='false'>tag:blogger.com,1999:blog-493393852443698696.post-2937214488119686991</guid><pubDate>Sun, 13 Apr 2008 22:26:00 +0000</pubDate><atom:updated>2008-04-14T00:32:06.723+02:00</atom:updated><category domain='http://www.blogger.com/atom/ns#'>jahresrueckblick</category><title>Jahresrückblick</title><description>Zum Betrachten der BaumZeitung-Jahresinhalte benötigen Sie den Acrobat-Reader. 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