Baumpflegemaßnahmen sind ganzjährig gestattet
24.04.10
Die Qualitätsgemeinschaft Baumpflege und Baumsanierung (QBB) übt Kritik am Umgang mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Vorschriften für den Schnitt von Bäumen würden teilweise unvollständig oder missverständlich kommuniziert, was zu einer Verunsicherung in der Branche führe. Die QBB betont, dass in dem neuen BNatSchG ganzjährige Baumpflegemaßnahmen eindeutig gestattet sind. Zwar dürfen Bäume nur zwischen Anfang Oktober und Ende Februar gefällt und Sträucher in dieser Zeit auf den Stock gesetzt werden. Notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherung sind jedoch auch im Frühjahr und Sommer ebenso gestattet wie die für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern wichtigen Formschnitte und Pflegemaßnahmen. So sei der Pflegeschnitt im Kronenbereich von Bäumen im Sommer nicht nur erlaubt, sondern wird von der QBB auch ausdrücklich empfohlen.
Labels: news_2010





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