Baumfällungen in Hausgärten sind ganzjährig erlaubt
26.04.10
Wie der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau am 15. März mitteilt, erreichte er in Bezug auf das neue Bundesnaturschutzgesetz Handlungssicherheit für GaLaBau-Betriebe. Der BGL habe erreicht, dass jetzt die Definition des Begriffs „gärtnerisch genutzte Grundflächen“ im Bundesnaturschutzgesetz analog dem Pflanzenschutzrecht vorgenommen wurde. „Somit gehören auch Hausgärten zu den ,gärtnerisch genutzten Grundflächen‘“, erläutert BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker. Und diese Flächen fallen nicht unter den Verbotszeitraum für Baumfällungen und das auf den Stock Setzen von Gehölzen.
Labels: news_2010





0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
<< Startseite