Baumschutzverordnung verlängert
8.03.10
Wie das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg mitteilt, wurde die Baumschutzverordnung des Landes für ein Jahr verlängert. Sie gilt nun bis zum 31. Dezember 2010. Seit dem 29. Juni 2004 gilt diese Verordnung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen im Land Brandenburg („Brandenburgische Baumschutzverordnung – BbgBaumSchV”). Sie habe vielerorts erhebliche Erleichterungen und eine Bürokratie-Entlastung mit sich gebracht und einen Baumschutz gewährt. Mit der Reduzierung des Verwaltungsaufwands wurden wesentliche Entlastungseffekte für die Behörden bewirkt. Die Änderung der Baumschutzverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II, Nummer 48 vom 21. Dezember 2009 veröffentlicht. Die Baumschutzverordnung des Landes kann nach wie vor durch eigene Verordnungen der Landkreise und kreisfreien Städte bzw. Satzungen der Ämter, Städte und Gemeinden ersetzt werden.
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