14.4.08

Gut geregelt - geänderte UVV

01.03.2008

Im Dezember 2007 sind einige redaktionelle Änderungen in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft in Kraft getreten. Für Unternehmer und Versicherte, die sich mit Baumarbeiten beschäftigen, ist vor allem der geänderte Wortlaut der Durchführungsanweisung der VSG 4.2 § 2 "Tauglichkeit" und § 3 "Durchführung von Baumarbeiten" interessant. Nach wie vor dürfen gefährliche Baumarbeiten nur von gesundheitlich tauglichen (H 9 Vorsorgeuntersuchung erforderlich) und fachkundigen (Nachweis muss vorhanden sein) Versicherten durchgeführt werden. Neu ist die praktikablere Differenzierung dieser Arbeiten von den häufig vorkommenden Baumarbeiten geringeren Umfanges. Mehr dazu lesen Sie in der Februar-Ausgabe der TASPO BaumZeitung.

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